SUSTAINABILITY SERVICES
Nachhaltiges Wachstum entsteht durch nachhaltiges Handeln.
Wir begleiten Sie in allen Bereichen: Environment, Social & Governance.
Die Entwicklung von Geschäftsmodellen wird zunehmend von ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen beeinflusst. Unternehmen stehen vor einer Vielzahl von regulatorischen Anforderungen, während sich der stetige Fortschritt der Digitalisierung und ein wachsendes Bewusstsein für den Umgang mit den eigenen Mitarbeiter:innen auf die Gegenwart und Zukunft auswirken. Zugleich sind die unmittelbaren Folgen des Klimawandels, die Knappheit von Ressourcen und der Rückgang der Biodiversität so spürbar, wie nie zuvor.
ESG - Environment, Social & Governance.
ESG steht für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und repräsentiert betriebliche Standards. Transparenz und Nachhaltigkeit sind heute Schwerpunkte, die von Stakeholdern, potenziellen Kunden und der Öffentlichkeit besonders beachtet werden. Als wichtiger Faktor für Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Wachstumsmöglichkeiten spielen ESG-Faktoren eine entscheidende Rolle.
CSRD und ESRS
Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU und wird schrittweise für große Unternehmen verpflichtend. Sie trat im Januar 2023 in Kraft und löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Die CSRD-Berichtspflicht wird ab 2024 schrittweise eingeführt und betrifft zunächst Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen.
Die CSRD wird in nationales Recht umgesetzt und ersetzt somit das bestehende NaDiVeG. Der Anwendungsbereich wird erweitert: Während das NaDiVeG nur große börsennotierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern betrifft, werden gemäß CSRD auch nicht-börsennotierte Unternehmen und solche mit weniger als 500 Mitarbeitern einbezogen.
Die Struktur und der Umfang der Nachhaltigkeitsberichte sind in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in Anlehnung an die NFRD und die Global Reporting Initiative (GRI) entwickelt wurden.
Die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts ist eng mit dem Lagebericht verbunden und bildet eine untrennbare Einheit. Abweichungen von dieser Vorgehensweise entheben Ihr Unternehmen nicht von der gesetzlichen Berichtspflicht. Eine unabhängige Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch einen Wirtschaftsprüfer ist obligatorisch. Insbesondere im ersten Berichtsjahr genügt eine begrenzte Sicherheit (limited assurance), die im Laufe der Zeit schrittweise auf eine angemessene Sicherheit (reasonable assurance) erhöht wird. Diese Anforderungen gewährleisten die Integrität und Glaubwürdigkeit der Berichterstattung, indem sie eine solide Grundlage für die Überprüfung und Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung Ihres Unternehmens schaffen.
Das Ziel der CSRD ist die Verbesserung der Qualität und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU. Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, über Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf wesentliche ESG-Themen zu berichten und ihre Berichterstattung extern prüfen zu lassen.